Jeder junge Mensch hat das Recht auf eine gute Entwicklung und darauf, zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit heranzuwachsen. Dieses Ziel leitet unser tägliches Handeln.
Die Felicitas gGmbH unterstützt Kinder, Jugendliche und ihre Familien in herausfordernden Lebenssituationen und begleitet sie auf ihrem individuellen Weg. Dabei verstehen wir uns als verlässlicher Partner für Eltern, Jugendämter und weitere Institutionen.
Mit einem vielfältigen Angebot an Hilfen zur Erziehung schaffen wir passgenaue Unterstützung, stärken vorhandene Ressourcen und eröffnen neue Perspektiven – immer mit dem Anspruch, nachhaltige Lösungen zu entwickeln und Vertrauen zu schaffen.
Unsere Hilfen im Überblick
Ambulante Hilfen
Ambulante Hilfen zur Erziehung unterstützen Familien, Kinder und Jugendliche in schwierigen Lebenssituationen direkt in ihrem Alltag und stärken sie dabei, eigene Lösungen zu entwickeln und ihren Weg selbstständig zu meistern.
Stationäre Hilfen
Stationäre Hilfen zur Erziehung bieten Kindern und Jugendlichen außerhalb ihres Elternhauses einen geschützten Rahmen, fördern ihre Entwicklung und schaffen Perspektiven für die Rückkehr in die Familie oder ein selbstständiges Leben.
Teilstationäre Hilfen
Die Tagesgruppe unterstützt Kinder und ihre Familien durch intensive Betreuung im Alltag, fördert ihre Entwicklung und stärkt nachhaltig den Verbleib des Kindes in der Familie.
Häufige Fragen
Viele Eltern stehen zunächst vor der Frage, welche Hilfe für ihre Familie die richtige ist – und genau hier beginnt unsere gemeinsame Arbeit: Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation kennenzulernen, hören zu und entwickeln gemeinsam mit Ihnen und dem Jugendamt eine passende und individuelle Unterstützung, die zu Ihrem Alltag und den Bedürfnissen Ihres Kindes passt.
Der erste Schritt ist ein Antrag beim zuständigen Jugendamt. Dort wird geprüft, ob ein Hilfebedarf vorliegt und welche Maßnahme geeignet ist. Nach der Bewilligung vermittelt das Jugendamt felicitas gGmbH als Träger. Wir nehmen Kontakt auf und lernen uns im Rahmen des Hilfeplanungsgesprächs kennen – gemeinsam mit dem Jugendamt besprechen wir dort die Ziele, die Ausgestaltung der Hilfe und was wir gemeinsam erreichen wollen.
Die Kosten für Hilfen zur Erziehung nach SGB VIII trägt in der Regel das zuständige Jugendamt. Für Familien entstehen dabei üblicherweise keine direkten Eigenkosten. Ob und in welchem Umfang Kostenbeiträge erhoben werden können, richtet sich nach den gesetzlichen Regelungen – das Jugendamt informiert Sie hierüber im Rahmen der Hilfeplanung.
Die Dauer einer Hilfe hängt vom Einzelfall ab und wird im Hilfeplan gemeinsam festgelegt. Regelmäßige Hilfeplangespräche geben allen Beteiligten Gelegenheit, den Verlauf zu bewerten und die Hilfe anzupassen. In vielen Fällen ist die Mitwirkung freiwillig und kann von Familien oder jungen Menschen beendet werden. In bestimmten Konstellationen – etwa im Kontext von Kinderschutzverfahren – können abweichende rechtliche Rahmenbedingungen gelten, über die das Jugendamt informiert.