An wen richtet sich das Angebot?
Familien und ihr Umfeld mit einem umfassenden und vielschichtigen Unterstützungsbedarf im Alltag
Eltern oder Alleinerziehende, die sich in belastenden Überforderungs- oder Krisensituationen befinden
Familien, die von Konflikten, fehlenden Strukturen oder Unsicherheiten in der Erziehung betroffen sind
Ablauf
Einleitung des Verfahrens durch Antragstellung beim zuständigen Jugendamt
Prüfung der Voraussetzungen sowie gemeinsame Erstellung eines Hilfeplans mit dem Jugendamt
Umsetzung der Hilfe durch Youventa mit individueller und passgenauer Begleitung
Kontinuierliche Überprüfung und Anpassung der Ziele bis zum erfolgreichen Abschluss der Maßnahme
Mögliche Hilfeformen
Erziehungsbeistand
• Aufsuchende Form der ambulanten Erziehungshilfe
• Intensive Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im Alltag
• Unterstützung bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, Konflikten und Krisen
• Förderung von Verselbstständigung unter Beibehaltung des familiären Bezugs
• Hilfe richtet sich insbesondere an Kinder und Jugendliche mit Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten
• Schwerpunkt der Unterstützung liegt auf dem Kind bzw. Jugendlichen selbst
• Einbezug von Eltern, Erziehungsberechtigten und weiteren Bezugspersonen in die Hilfearbeit
Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)
• Ambulantes, familienunterstützendes Hilfeangebot (Sozialpädagogische Familienhilfe – SPFH)
• Intensive Betreuung und Begleitung der gesamten Familie im Alltag
• Unterstützung bei Erziehungsaufgaben, Alltagsbewältigung sowie Konflikt- und Krisenlösung
• Einsatz, wenn eine kindgerechte Erziehung aus eigener Kraft nicht ausreichend sichergestellt werden kann
• Förderung und Aktivierung von Selbsthilfepotenzialen innerhalb der Familie
• Nutzung und Stärkung vorhandener Ressourcen im familiären Umfeld und Sozialraum
• Voraussetzung ist die aktive Mitarbeit aller Familienmitglieder
Angebot des begleiteten Umgangs
• Einzelfallorientiertes Angebot des begleiteten Umgangs unter Berücksichtigung des Rechts des Kindes auf Kontakt zu umgangsberechtigten Personen
• Unterstützung in belasteten Trennungssituationen, bei Kontaktabbrüchen oder erschwerter Kommunikation (z. B. durch psychische Erkrankungen oder Suchterkrankungen)
• Förderung eines kindgerechten und geschützten Kontakts zu beiden Elternteilen
• Begleitung und Strukturierung der Umgangskontakte in einer sicheren Atmosphäre
• Individuelle Abstimmung von Zielen, Inhalten und Vorgehensweisen in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt und den Beteiligten
• Einbezug der jeweiligen Lebenssituation des Kindes und der Familie in die pädagogische Arbeit
Häufige Fragen
Die Abstimmung erfolgt gemeinsam mit allen Beteiligten. Viele Gespräche finden direkt im Lebensumfeld der Familie statt, da Unterstützung im Alltag besonders nachhaltig wirkt. Bei Bedarf oder auf Wunsch sind auch Termine in unseren Räumlichkeiten möglich. Unsere Arbeit ist dabei jederzeit transparent – alle wichtigen Inhalte werden offen mit allen Beteiligten besprochen.
Der genaue Verlauf wird individuell im Hilfeplan gemeinsam mit allen Beteiligten festgelegt. In der Regel erstreckt sich die ambulante Hilfe über einen Zeitraum von sechs Monaten bis zu zwei Jahren und wird regelmäßig gemeinsam mit der Familie und dem Jugendamt überprüft und angepasst. Ziel ist stets, die Familie so zu stärken, dass die Hilfe am Ende nicht mehr benötigt wird.
Das Ziel ambulanter Hilfen im Bereich der Hilfen zur Erziehung ist es, Kinder, Jugendliche und Familien direkt in ihrem Lebensumfeld zu unterstützen und zu stärken. Im Mittelpunkt steht dabei, vorhandene Ressourcen zu aktivieren, Erziehungs- und Alltagskompetenzen zu fördern und gemeinsam tragfähige Lösungen für belastende Situationen zu entwickeln.
Ziel ist nicht die Übernahme von Aufgaben, sondern die Hilfe zur Selbsthilfe: Familien sollen so stabilisiert werden, dass sie Herausforderungen eigenständig bewältigen können und ein sicheres, förderliches Umfeld für die Entwicklung der Kinder entsteht.


